Honorarberechnung Architekt:

Das Architektenhonorar ist gesetzlich geregelt. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit des Bauwerks fest.

Die Bauaufgabe wird je nach Schwierigkeit in 5 Honorarzonen eingeteilt. Für die meisten Bauherren ist die Zone III maßgebend für das Honorar, da dieser Schwierigkeitsgrad ein durchschnittliches Wohnhaus zur Grundlage hat.

Die anrechenbaren Baukosten beinhalten die reinen Bauwerkskosten und den Ausbau.  

 

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